Verhaltenskodex
Gemäß den „Grundsätzen und Unternehmenswerten der Schober-Gruppe“ ist es für uns selbstverständlich, die geltenden Gesetze und Vorschriften überall in der Welt zu befolgen. Der Vorstand der Schober-Gruppe ist davon überzeugt, dass ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg untrennbar mit der Einhaltung dieser Grundsätze und Unternehmenswerte verbunden ist. Diese sowie der nachfolgende Verhaltenskodex müssen also für unser Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern und Mitarbeitern sowie der Gesellschaft und der Umwelt in allen Ländern, in denen wir tätig sind, prägend sein. Daher sind alle Mitarbeiter, Organmitglieder und verbundene Unternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichtet, alle geltenden Gesetze und hohe ethische Standards einzuhalten. Hierbei orientiert sich die Schober-Gruppe insbesondere an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen.
Dieser Verhaltenskodex gilt verbindlich für alle Mitarbeiter, Organmitglieder und Unternehmen der Schober-Gruppe, nachfolgend zusammenfassend Mitarbeiter genannt.
Jeder Mitarbeiter ist zur Einhaltung hoher ethischer Standards und aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze verpflichtet. Jeder Mitarbeiter hat bei allen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen fair, respektvoll und vertrauenswürdig zu handeln und das Ansehen der Schober-Gruppe zu wahren und zu fördern. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Menschenrechte zu achten und deren Schutz aktiv zu unterstützen. Jeder Mitarbeiter soll sicherstellen, dass er sich nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Unzulässig ist jede Form von Diskriminierung, Belästigung oder sonstigem unredlichen Verhalten aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder nationaler Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität oder Orientierung, Familienstand, Behinderung oder eines anderen gesetzlich geschützten Merkmals. Jede Form von Kinder- oder Zwangsarbeit ist verboten, ebenso Arbeitsbedingungen oder Behandlungsweisen, die gegen nationale Gesetze oder internationale Vereinbarungen verstoßen. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen wird anerkannt.
Der Umweltschutz hat für die Schober-Gruppe einen hohen Stellenwert. Deshalb gehen wir mit Ressourcen und Schadstoffen verantwortungsvoll um und berücksichtigen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.
Jeder Mitarbeiter hat das Unternehmensvermögen vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Unternehmensvermögen darf grundsätzlich nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden, es sei denn, die private Nutzung ist gestattet. Jeder Mitarbeiter hat auch das geistige Eigentum der Schober-Gruppe, wie z. B. Patente, Marken oder Know-how, vor Angriffen oder Verlust zu schützen. Das geistige Eigentum anderer ist zu respektieren.
Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme nicht befugter Personen zu schützen. Dies gilt auch für Erfindungen und sonstiges Know-how. Mitarbeiter, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und anderen sensiblen Informationen haben, dürfen sie nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder sie zu anderen als dienstlichen Zwecken verwenden. Geschäftliche Unterlagen und IT-Systeme sind vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, genutzt und aufbewahrt werden.
Das Kartellrecht bezweckt die Sicherung und Aufrechterhaltung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs im Interesse aller Marktteilnehmer.
Jeder Mitarbeiter ist daher verpflichtet, die geltenden Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs einzuhalten.
Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung, wird bei jeglichem geschäftlichen Handeln im In-und Ausland abgelehnt. Wir verzichten auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, wenn dieses nur mittels Gesetzesverstoßes zustande kommen kann. Insbesondere ist folgendes verboten:
- In- oder ausländischen Amtsträgern für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen, wirtschaftlichen oder anderen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.
- Mitarbeitern oder Vertretern in- oder ausländischer Unternehmen persönliche, wirtschaftliche oder andere Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.
- Korruptionshandlungen mit Hilfe von anderen durchführen zu lassen, z. B. mit Hilfe von Angehörigen, Freunden, Händlern, Beratern oder Vermittlern.
- Unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen.
- Von Geschäftspartnern oder deren Mitarbeitern persönliche, wirtschaftliche oder andere Vorteile zu fordern oder anzunehmen.
- Ausgenommen von vorstehenden Verboten sind Geschenke und Einladungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen soweit keine Gesetze verletzt werden.
Die Mitarbeiter der Schober-Gruppe sind verpflichtet, Aktivitäten zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Die Erteilung von Aufträgen an nahestehende Personen (z. B. Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte und Freunde) oder an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in entscheidender Funktion arbeiten oder an denen sie maßgeblich beteiligt sind oder für die sie als unser Verhandlungspartner auftreten, soll grundsätzlich unterbleiben.
Die Schober-Gruppe arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden. Jeder Mitarbeiter hat die Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich zu melden.
Jeder Mitarbeiter muss europäische Vorschriften und Gesetze einhalten, die den freien Außenhandel aus sicherheits- und außenpolitischen Gründen einschränken. Exportverbote und -beschränkungen sowie Sanktionen gegen Länder, Organisationen und Personen, einschließlich der Beschränkung von Zahlungswegen, sind entsprechend der EU-Richtlinien zu beachten.
Die Schober-Gruppe wird auf eine aktive und ethisch verantwortungsvolle Weise dafür Sorge tragen, dass der Verhaltenskodex befolgt wird. Alle Mitarbeiter der Schober-Gruppe müssen diesen Kodex unterstützen. Handlungen, die mit diesem Kodex nicht vereinbar sind, sind unter compliance@schober-gmbh.de zur Kenntnis zu bringen, so dass diese untersucht und umgehend korrigiert werden können. Verstöße unterliegen angemessenen Disziplinarmaßnahmen, die bis zur fristlosen Kündigung des Anstellungsverhältnisses und zu Schadensersatzforderungen führen können.